Rechtsprechung
   VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31385
VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636 (https://dejure.org/2017,31385)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636 (https://dejure.org/2017,31385)
VG Ansbach, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - AN 9 K 16.31636 (https://dejure.org/2017,31385)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,31385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3 Abs. 3
    Schutz und Beistand leistende Organisationen und Einrichtungen im Asylrecht

  • rewis.io

    Schutz und Beistand leistende Organisationen und Einrichtungen im Asylrecht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636
    Auszugehen ist hierfür zunächst von seinem bisherigen Schicksal, weil in der Vergangenheit liegenden Umständen auch Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft zukommt (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 23; EuGH, U.v. 2.3.2010 - C- 175/08 - juris, Rn. 92 ff.), aber auch nachträglich eingetretene Ereignisse sind zu berücksichtigen, weil nach § 28 Abs. 1a AsylG die begründete Furcht vor Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG auch auf solchen Ereignissen beruhen kann, die eingetreten sind, nachdem der Ausländer sein Herkunftsland verlassen hat.

    Das Gericht geht schon nicht von einer Vorverfolgung des Klägers durch die Fatah al Intifada aus, die Beweiskraft für eine Verfolgung auch in der Zukunft entfalten könnte (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 23; EuGH, U.v. 2.3.2010 - C-175/08 - juris, Rn. 92 ff.).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636
    Auszugehen ist hierfür zunächst von seinem bisherigen Schicksal, weil in der Vergangenheit liegenden Umständen auch Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft zukommt (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 23; EuGH, U.v. 2.3.2010 - C- 175/08 - juris, Rn. 92 ff.), aber auch nachträglich eingetretene Ereignisse sind zu berücksichtigen, weil nach § 28 Abs. 1a AsylG die begründete Furcht vor Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG auch auf solchen Ereignissen beruhen kann, die eingetreten sind, nachdem der Ausländer sein Herkunftsland verlassen hat.

    Das Gericht geht schon nicht von einer Vorverfolgung des Klägers durch die Fatah al Intifada aus, die Beweiskraft für eine Verfolgung auch in der Zukunft entfalten könnte (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 23; EuGH, U.v. 2.3.2010 - C-175/08 - juris, Rn. 92 ff.).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636
    Im Hinblick auf eine hier zu prüfende Verletzung der EMRK kann im Wesentlichen keine andere Beurteilung erfolgen als bei der Beurteilung des "ernsthaften Schadens" im Rahmen des subsidiären Schutzes (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2013 - 10 C 15.12).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636
    Die Prognoseentscheidung hat am Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu erfolgen (vgl. BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 10 C 7.11 - juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636
    Es ist danach zu fragen, ob bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände des Falls ein vernünftig denkender und besonnener Mensch es ablehnen müsste, in sein Land zurückzukehren, weil die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deswegen gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.1988 - 9 C 32.87 - juris, Rn. 16; U.v. 15.3.1988 - 9 C 278.86 - juris, Rn. 23; Vorlagebeschluss v. 7.2.2008 - 10 C 33.07 - juris, Rn. 37).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

    Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636
    Es ist danach zu fragen, ob bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände des Falls ein vernünftig denkender und besonnener Mensch es ablehnen müsste, in sein Land zurückzukehren, weil die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deswegen gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.1988 - 9 C 32.87 - juris, Rn. 16; U.v. 15.3.1988 - 9 C 278.86 - juris, Rn. 23; Vorlagebeschluss v. 7.2.2008 - 10 C 33.07 - juris, Rn. 37).
  • VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16

    Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylbegehrens; (keine)

    Vielmehr erkennt die libanesische Regierung beispielsweise das Aufenthaltsrecht der registrierten Flüchtlinge an (vgl. Lagebericht, a.a.O.; dazu auch VG Ansbach, Urteil vom 22. Mai 2017 - AN 9 K 16.31190 -, bei juris Rn. 30 ff., und Urteil vom 31. Juli 2017 - AN 9 K 16.31636 -, bei juris Rn. 24 ff.).
  • VG Berlin, 09.01.2018 - 34 K 994.17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen palästinensischen

    Vielmehr erkennt die libanesische Regierung beispielsweise das Aufenthaltsrecht der registrierten Flüchtlinge an (vgl. Lagebericht, a.a.O.; dazu auch VG Ansbach, Urteil vom 22. Mai 2017 - AN 9 K 16.31190 -, bei juris Rn. 30 ff., und Urteil vom 31. Juli 2017 - AN 9 K 16.31636 -, bei juris Rn. 24 ff.).
  • VG Magdeburg, 22.07.2020 - 9 A 299/18

    Keine Flüchtlingsanerkennung von staatenlosen Palästinensern aus dem Libanon.

    Palästinenser haben im Libanon grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Flüchtlingslager zu verlassen und sich in andere Landsteile zu begeben (VG Ansbach, U. v. 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636 -, juris).
  • VG Ansbach, 10.08.2017 - AN 9 K 16.31974

    Palästinenser sind im Libanon nicht allein aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit

    Eine Gruppenverfolgung wird nicht angenommen (vgl. VG Ansbach, U.v. 22.5.2017 - AN 9 K 16.31190, AN 9 K 16.31191, AN 9 K 16.31192; U.v. 26.7.2017 - AN 9 K 16.31851; U.v. 31.7.2017 - AN 9 K 16.31636 - juris).
  • VG Ansbach, 18.12.2017 - AN 9 K 17.31506

    Kein internationaler Schutz und keine Abschiebungsverbote für palästinensische

    Eine Gruppenverfolgung wird nicht angenommen (vgl. VG Ansbach, U.v. 22.5.2017 - AN 9 K 16.31190, AN 9 K 16.31191, AN 9 K 16.31192; U.v. 26.7.2017 - AN 9 K 16.31851; U.v. 31.7.2017 - AN 9 K 16.31636 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht