Rechtsprechung
VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 3 Abs. 3
Schutz und Beistand leistende Organisationen und Einrichtungen im Asylrecht - rewis.io
Schutz und Beistand leistende Organisationen und Einrichtungen im Asylrecht
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 02.03.2010 - C-175/08
Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …
Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636
Auszugehen ist hierfür zunächst von seinem bisherigen Schicksal, weil in der Vergangenheit liegenden Umständen auch Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft zukommt (…vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 23; EuGH, U.v. 2.3.2010 - C- 175/08 - juris, Rn. 92 ff.), aber auch nachträglich eingetretene Ereignisse sind zu berücksichtigen, weil nach § 28 Abs. 1a AsylG die begründete Furcht vor Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG auch auf solchen Ereignissen beruhen kann, die eingetreten sind, nachdem der Ausländer sein Herkunftsland verlassen hat.Das Gericht geht schon nicht von einer Vorverfolgung des Klägers durch die Fatah al Intifada aus, die Beweiskraft für eine Verfolgung auch in der Zukunft entfalten könnte (…vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 23; EuGH, U.v. 2.3.2010 - C-175/08 - juris, Rn. 92 ff.).
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636
Auszugehen ist hierfür zunächst von seinem bisherigen Schicksal, weil in der Vergangenheit liegenden Umständen auch Beweiskraft für ihre Wiederholung in der Zukunft zukommt (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 23;… EuGH, U.v. 2.3.2010 - C- 175/08 - juris, Rn. 92 ff.), aber auch nachträglich eingetretene Ereignisse sind zu berücksichtigen, weil nach § 28 Abs. 1a AsylG die begründete Furcht vor Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG auch auf solchen Ereignissen beruhen kann, die eingetreten sind, nachdem der Ausländer sein Herkunftsland verlassen hat.Das Gericht geht schon nicht von einer Vorverfolgung des Klägers durch die Fatah al Intifada aus, die Beweiskraft für eine Verfolgung auch in der Zukunft entfalten könnte (vgl. BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 10 C 5.09 - juris, Rn. 23;… EuGH, U.v. 2.3.2010 - C-175/08 - juris, Rn. 92 ff.).
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636
Im Hinblick auf eine hier zu prüfende Verletzung der EMRK kann im Wesentlichen keine andere Beurteilung erfolgen als bei der Beurteilung des "ernsthaften Schadens" im Rahmen des subsidiären Schutzes (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.2013 - 10 C 15.12).
- BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im …
Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636
Die Prognoseentscheidung hat am Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu erfolgen (vgl. BVerwG, U.v. 1.3.2012 - 10 C 7.11 - juris, Rn. 12). - BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86
Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention - …
Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636
Es ist danach zu fragen, ob bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände des Falls ein vernünftig denkender und besonnener Mensch es ablehnen müsste, in sein Land zurückzukehren, weil die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deswegen gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (…vgl. BVerwG, U.v. 23.2.1988 - 9 C 32.87 - juris, Rn. 16; U.v. 15.3.1988 - 9 C 278.86 - juris, Rn. 23;… Vorlagebeschluss v. 7.2.2008 - 10 C 33.07 - juris, Rn. 37). - BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87
Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation …
Auszug aus VG Ansbach, 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636
Es ist danach zu fragen, ob bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände des Falls ein vernünftig denkender und besonnener Mensch es ablehnen müsste, in sein Land zurückzukehren, weil die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht besitzen und deswegen gegenüber den dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen (vgl. BVerwG, U.v. 23.2.1988 - 9 C 32.87 - juris, Rn. 16;… U.v. 15.3.1988 - 9 C 278.86 - juris, Rn. 23;… Vorlagebeschluss v. 7.2.2008 - 10 C 33.07 - juris, Rn. 37).
- VG Berlin, 12.10.2017 - 34 L 700.16
Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylbegehrens; (keine) …
Vielmehr erkennt die libanesische Regierung beispielsweise das Aufenthaltsrecht der registrierten Flüchtlinge an (…vgl. Lagebericht, a.a.O.; dazu auch VG Ansbach…, Urteil vom 22. Mai 2017 - AN 9 K 16.31190 -, bei juris Rn. 30 ff., und Urteil vom 31. Juli 2017 - AN 9 K 16.31636 -, bei juris Rn. 24 ff.). - VG Berlin, 09.01.2018 - 34 K 994.17
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen palästinensischen …
Vielmehr erkennt die libanesische Regierung beispielsweise das Aufenthaltsrecht der registrierten Flüchtlinge an (…vgl. Lagebericht, a.a.O.; dazu auch VG Ansbach…, Urteil vom 22. Mai 2017 - AN 9 K 16.31190 -, bei juris Rn. 30 ff., und Urteil vom 31. Juli 2017 - AN 9 K 16.31636 -, bei juris Rn. 24 ff.). - VG Magdeburg, 22.07.2020 - 9 A 299/18
Keine Flüchtlingsanerkennung von staatenlosen Palästinensern aus dem Libanon.
Palästinenser haben im Libanon grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Flüchtlingslager zu verlassen und sich in andere Landsteile zu begeben (VG Ansbach, U. v. 31.07.2017 - AN 9 K 16.31636 -, juris). - VG Ansbach, 10.08.2017 - AN 9 K 16.31974
Palästinenser sind im Libanon nicht allein aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit …
Eine Gruppenverfolgung wird nicht angenommen (vgl. VG Ansbach, U.v. 22.5.2017 - AN 9 K 16.31190, AN 9 K 16.31191, AN 9 K 16.31192; U.v. 26.7.2017 - AN 9 K 16.31851; U.v. 31.7.2017 - AN 9 K 16.31636 - juris). - VG Ansbach, 18.12.2017 - AN 9 K 17.31506
Kein internationaler Schutz und keine Abschiebungsverbote für palästinensische …
Eine Gruppenverfolgung wird nicht angenommen (vgl. VG Ansbach, U.v. 22.5.2017 - AN 9 K 16.31190, AN 9 K 16.31191, AN 9 K 16.31192; U.v. 26.7.2017 - AN 9 K 16.31851; U.v. 31.7.2017 - AN 9 K 16.31636 - juris).